Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen.

Wir achten, schützen und fördern weltweit die geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschen- und Kinderrechte als fundamentale und allgemeingültige Vorgaben. Wir lehnen jegliche Nutzung von Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit sowie jegliche Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel ab. Die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften und Normen ist in unserem Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Das gilt nicht nur für die Zusammenarbeit innerhalb unseres Unternehmens, sondern selbstverständlich auch für das Verhalten von und gegenüber Geschäftspartnern.

Helfen Sie uns, die Einhaltung unserer Compliance Richtlinien, insbesondere auch die dort ausdrücklich genannten menschenrechtlichen Vorgaben durchzusetzen, um so menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen. Wir haben ein Beschwerde-Portal eingerichtet, über das Hinweise und Beschwerden auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden können.

Unser Menschenrechtsbeauftragter steht Ihnen gerne für Auskünfte zum Thema Menschenrechte unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
 

Wolfgang Werths
Zech Group SE
Hansator 20

28217 Bremen
Tel.: + 49 421 41007 550
E-Mail: WWerths[at]zech-group.com

 

Hinweisgeberschutzgesetz

Internes Hinweisgebersystem der Zech Group SE / ZECH Umwelt GmbH

Der Mitarbeiter im Mittelpunkt

Als international tätiges Unternehmen tragen wir in der Zech Group globale Verantwortung. Hierbei setzen wir auf ein Arbeitsumfeld des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Organen, Führungskräften und den Mitarbeitern. Im Umgang miteinander.

Die Zech Group SE bietet den eigenen Beschäftigten, wie auch Personen, die im Wege einer Arbeitnehmerüberlassung für die ZECH Umwelt GmbH tätig sind, ein umfassendes internes Hinweisgebersystem. Das Hinweisgeberverfahren steht in der Regel internen Mitarbeitenden zur Verfügung, um auf Verstöße und Verletzungen bundesdeutscher Straf- und Bußgeldnormen sowie auf bestimmte Verstöße und Verletzungen von EU-Recht hinzuweisen, die im eigenen Geschäftsbereich der Zech Group SE oder in einer der Gesellschaften der Zech Group SE beobachtet wurden. Zwingende Voraussetzung für die Anwendbarkeit des HinSchG ist, dass der gemeldete Sachverhalt immer einen betrieblichen Bezug zum Unternehmen aufweist. Meldungen über das Verhalten von Kollegen im privaten Bereich unterfallen in der Regel nicht dem Anwendungsbereich des HinSchG sofern dieses private Verhalten nicht auf das Arbeitsverhältnis durchschlägt. Keine betriebliche Relevanz hat zum Beispiel die Meldung, dass ein Mitarbeitender mit seinem Privatwagen ständig verbotswidrig und verkehrsbehindernd parkt.

Das Hinweisgeberverfahren ist so angelegt, dass die Vertraulichkeit der Identität von beteiligten Personen sowie der Schutz ihrer personenbezogenen Daten jederzeit gewährleistet ist. Die Identität des Hinweisgebers, der unter den Schutz des HinSchG fällt, darf ohne dessen Zustimmung  keinen anderen Personen gegenüber offengelegt werden. Unter diesen Schutz der Vertraulichkeit fallen nicht Anforderungen von Informationen betreffend die Beschwerde, die durch eine Behörde oder ein Gericht gestellt werden. Die anonyme Nutzung der Kommunikationskanäle ist möglich, erschwert jedoch die Einhaltung der obigen Prozessschritte, da so mögliche Abstimmungen zu Abhilfemaßnahmen und weitere Informationen, die zur konkreten Sachverhaltsaufklärung notwendig sind, nicht ausgetauscht werden können.

 

Es stehen folgende Kommunikationswege zur Verfügung:

Compliance Abteilung der Zech Group SE: persönlich, per Post, Telefon oder per E-Mail

Kontaktmöglichkeiten:  

Zech Group SE, Abteilung Compliance, Hansator 20, 28217 Bremen, persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail

Telefon: +49 (0) 42141007550

Email: hinweisgeber[at]zech-group.com

Online-Hinweisgebersystem der Zech Group SE